AGB
Schloss Wartensee
Kontakt
Schloss-Hotel Wartensee
Wartensee 1
9404 Rorschacherberg
+41 71 858 73 73
schloss@wartensee.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Wartensee GmbH als Betreiberin des Schloss Wartensee, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunter-zeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rorschach, St.Gallen, Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen. Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail-Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zu-stande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.6. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 20:00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 16:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten kann das Hotel frei über die Zimmer verfügen. Ein Zimmerbezug bis 20:00 Uhr zählt als volle Übernachtung. Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 2 Stunden und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 80% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Schloss Wartensee eingetroffen sein.8. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 8000.- kann das Hotel eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von Fr. 25.- erheben. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.9. Rücktritt durch das Hotel
Bis und mit 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche ein- seitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
10. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes (“no-show”) werden mindestens 80% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail-Nachrichten Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.Annullationsgebühren:
Einzelreservationen- Bis und mit 2Tagen vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Ver- trag zurücktreten.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 2 bis 1 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reservationsbestätigung.
- schriftliche Absage des Aufenthalts am bestätigten Anreisedatum: 100% gemäss Reservationsbestätigung.
Gruppenreservationen
Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 10 Personen einer Gruppe (s.v. Ziff. 3) oder 50 % der gebuchten Leistungen annulliert werden.
- Bis und mit 8 Wochen vor dem vereinbarten Anreisedatum kann die Gruppereservation ohne Kosten- folge annulliert werden.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 56 bis 30 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reserverationsbestätigung.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 30 bis 1 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 80% gemäss Reserverationsbestätigung.
Schadenminderung
Das Hotel ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.11. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.12. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels. Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24- Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 20.- und der Verlust des Schlüssels mit CHF 80.- dem Gast in Rechnung gestellt. Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur in den Aussen-Bereichen gestattet.14. Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.15. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen
Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 7 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet. Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 2 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 50% der anteilmässig gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 10 aufgeführten Annullationsgebühren.16. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunft und weitere Leistungen umfassen. Teilnehmerzahl Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:- Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
- Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigen Räume zu tauschen.
- Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Annullationsbestimmungen
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt: Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- Absage der Veranstaltung 0 – 14 Tage vor dem Anreisetermin: 100 % gemäss Auftragsbestätigung.
- Absage der Veranstaltung 14 – 30 Tage vor dem Anreisetermin: 80 % gemäss Auftragsbestätigung.
- Absage der Veranstaltung 30 – 56 Tage vor dem Anreisetermin: 50 % gemäss Auftragsbestätigung.